Zweck er wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung ist es, den Juristen auf die Aufgaben vorzubereiten, die er in der modernen In- dustrie- und Dienstleistungsgesellschaft zu erfüllen hat. In Anlehnung an die juristischen Ausbildungsinhalte und Berufsbilder werden des- halb grundlegende Kenntnisse der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre vermittelt sowie die wirtschaftswissenschaftliche Arbeits- und Denk- weise eingeübt. Durch den Abschluß soll nachgewiesen werden, daß der Student die wirtschaftswissenschaftlichen Bezüge der Rechtsordnung überblickt und die Fähigkeit besitzt, wirtschaftswissenschaftliche Pro- bleme selbständig  zu erkennen und sich mit ihnen wissenschaftlich auseinanderzusetzen.

Schwerpunktbereich:
                             Finanzen mit Banken

Thema der Hausarbeit:
                             Bestechung ausländischer Wirtschaftspartner durch
                             amerikanische und deutsche Unternehmen