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Zweck er wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung ist es, den Juristen auf die Aufgaben vorzubereiten, die er in der modernen In- dustrie- und Dienstleistungsgesellschaft zu erfüllen hat. In Anlehnung an
die juristischen Ausbildungsinhalte und Berufsbilder werden des- halb grundlegende Kenntnisse der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre vermittelt sowie die wirtschaftswissenschaftliche Arbeits- und Denk- weise eingeübt. Durch den
Abschluß soll nachgewiesen werden, daß der Student die wirtschaftswissenschaftlichen Bezüge der Rechtsordnung überblickt und die Fähigkeit besitzt, wirtschaftswissenschaftliche Pro- bleme selbständig zu erkennen und sich mit
ihnen wissenschaftlich auseinanderzusetzen. Schwerpunktbereich: Thema der Hausarbeit: |